Seit meiner Anwaltszulassung im September 1999 verstehe ich mich als Partner meiner Mandanten. Seit 2006 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2008 auch Fachanwalt für Strafrecht. Die rechtlichen Interessen meiner Mandanten aus den Bereichen des Straf- und Verkehrsrechts vertrete ich engagiert und nachhaltig. Hierbei geht der hohe Grad meiner Spezialisierung einher mit den wachsenden Anforderungen an eine zielführende Interessenswahrnehmung. Eine umgehende Bearbeitung der rechtlichen Belange Ratsuchender ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Aufgewachsen in einer Anwaltsfamilie und tief in der Region Walsrode verwurzelt, verbinde ich die traditionellen Werte anwaltlicher Sorgfalt und persönlicher Nähe mit den Anforderungen einer modernen, spezialisierten Rechtsberatung.
„Herr Schade, Herr Schade, beschweren Sie
sich nicht über schlechte Gesetze…“
Vielen Dank an dieser Stelle.
Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 vertrete ich die Interessen meiner Mandanten mit Engagement, Fachwissen und der notwendigen Durchsetzungskraft. Mein Verständnis von anwaltlicher Tätigkeit ist geprägt von dem Anspruch, für jeden einzelnen Fall die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Der Mandant steht im Mittelpunkt – nicht als Akte, sondern als Mensch in einer herausfordernden Lebenslage, der einen verlässlichen und kompetenten Partner an seiner Seite braucht.
Seit über 25 Jahren habe ich das Glück, meine Berufung jeden Tag ausleben zu dürfen. Gelernt habe ich : „In der Ruhe liegt die Kraft.“ Ein Zitat von Konfuzius. Auch durch diese Weisheit habe ich verstanden, Entscheidungen mit dem Herzen zu treffen und habe im Jahr 2024 die Liebe meines Lebens geheiratet. In diesem Sinne: „Veni, Vidi, Vici“ (Ich kam, ich sah, ich siegte). Julius Cäsar
Der Titel „Fachanwalt“ ist kein Werbeslogan, sondern ein offizielles Qualitätssiegel der Rechtsanwaltskammer. Er wird nur verliehen, wenn ein Anwalt nachweist, dass er über weit überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet verfügt. Die Voraussetzungen sind streng in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt:
Diese doppelte Fachanwaltschaft stellt sicher, dass Sie von einem Experten beraten werden, der stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist.
Ich bin stolz darauf, die von meinem Vater, Rechtsanwalt und Notar a.D. Horst-G. Schade, begründete Kanzleitradition in Walsrode fortzuführen. Seine jahrzehntelange Arbeit als vertrauensvoller Berater in vielen Lebensbereichen hat das Ansehen der Kanzlei geprägt und ist für mich Ansporn und Verpflichtung zugleich. Mit der neuen, fokussierten Ausrichtung stelle ich sicher, dass der Name Schade auch in Zukunft für höchste anwaltliche Qualität in unserer Region steht.