Kanzlei Schade

Kompetente Strafverteidigung in Walsrode, wenn es darauf ankommt

Wenn Sie oder ein Angehöriger mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert sind, zählt jede Minute. 
Die Einschaltung eines spezialisierten Strafverteidigers ist Ihr wichtigstes Recht und oft der entscheidende Faktor für den Ausgang des Verfahrens. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über die notwendige Expertise und Erfahrung, um Ihre Interessen von Beginn an wirksam zu schützen und eine faire Behandlung zu sichern.Ich vertrete Sie engagiert in allen Phasen des Strafverfahrens, von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Gericht.

Mein Leistungsspektrum im Strafrecht:

Allgemeines Strafrecht
z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub, Nötigung

Vorwürfe wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Raub sind einschneidende Ereignisse. Hier ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Als Ihr persönlicher Ansprechpartner ist mein erster Schritt immer die sofortige Beantragung der Akteneinsicht. Auf Basis der Ermittlungsakte analysiere ich die Beweislage und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Mein Ziel ist es, das Verfahren für Sie so geräuschlos und glimpflich wie möglich zu beenden – idealerweise durch eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, kämpfe ich mit der notwendigen Hartnäckigkeit und Erfahrung für das bestmögliche Urteil.

Im Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung) geht es um mehr als nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe – es geht um Ihre Mobilität und oft auch Ihre berufliche Existenz. Hier liegt Ihr entscheidender Vorteil in meiner doppelten Fachanwaltschaft für Verkehrs- UND Strafrecht.

Ich verteidige Sie nicht nur kompetent gegen den strafrechtlichen Vorwurf, sondern habe gleichzeitig alle führerscheinrechtlichen Konsequenzen im Blick. Ob es um die Abwehr eines Fahrverbots, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer MPU geht – ich vertrete Ihre Interessen umfassend und kämpfe an beiden Fronten für Ihr Recht.

Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz erfordern spezielle Kenntnisse. Die Strafandrohung hängt oft von kleinsten Details ab, insbesondere von der entscheidenden Frage nach der „nicht geringen Menge“ des Wirkstoffs. Ich überprüfe akribisch die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen – von der Durchsuchung bis zur Analyse der Substanzen.

Darüber hinaus kenne ich die alternativen Lösungswege. In vielen Fällen kann das Ziel „Therapie statt Strafe“ (§ 35 BtMG) eine sinnvolle Perspektive sein, die ich für Sie prüfe und konsequent verfolge, um eine Haftstrafe zu vermeiden und Ihnen einen Weg in die Zukunft zu ebnen.

Bei der Verteidigung von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) gelten andere Regeln. Hier steht nicht die Strafe, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Dies erfordert besonderes Einfühlungsvermögen und die genaue Kenntnis der speziellen Möglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die die Zukunft des jungen Menschen nicht verbaut. Ich arbeite eng mit den Eltern und der Jugendgerichtshilfe zusammen, um das Gericht von erzieherischen Maßnahmen anstelle von Strafe zu überzeugen und so die Weichen für eine positive Entwicklung zu stellen.

Dieses Feld umfasst eine Vielzahl von Delikten, bei denen es um finanzielle Interessen geht, wie zum Beispiel Untreue, Unterschlagung oder Insolvenzdelikte. Solche Vorwürfe können nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche zivilrechtliche und berufliche Konsequenzen haben.

Meine Aufgabe ist es, die oft komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge zu durchdringen, die Ihnen zur Last gelegt werden. Ich prüfe die Stichhaltigkeit der Vorwürfe und schütze Ihr Vermögen sowie Ihren guten Ruf vor unberechtigten Anschuldigungen.

Ein Bußgeldbescheid ist zwar keine strafrechtliche Verurteilung, kann aber dennoch empfindliche Folgen haben – von hohen Geldbußen über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Oft lohnt sich der Einspruch, da viele Messverfahren fehlerhaft sind oder Formfehler im Bescheid vorliegen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht erkenne ich die Schwachstellen in den Vorwürfen der Behörden. Ich übernehme für Sie die Kommunikation und sorge dafür, dass unberechtigte Bußgelder abgewehrt und drohende Fahrverbote verhindert werden, damit Sie mobil bleiben.

"Erste Hilfe" im Strafverfahren: So verhalten Sie sich richtig!

Die ersten Stunden nach einer Konfrontation mit den Ermittlungsbehörden sind entscheidend. Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie unbedingt diese drei Regeln:

1. SCHWEIGEN SIE! Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es. Jede Aussage, die Sie ohne anwaltlichen Beistand machen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

2. UNTERSCHREIBEN SIE NICHTS!
Leisten Sie keine Unterschrift unter Protokolle oder Einverständniserklärungen.

3. KONTAKTIEREN SIE MICH SOFORT! 
Rufen Sie mich umgehend an. Als Ihr Verteidiger nehme ich sofort Kontakt mit den Behörden auf.

+49 51 61 20 41