Kanzlei Schade

Rechtsanwalt Stephan Schade

Kompetente Verteidigung und engagierte Rechtsvertretung
durch Rechtsanwalt Stephan Schade.

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Seit meiner Anwaltszulassung im September 1999 verstehe ich mich als Partner meiner Mandanten. Seit 2006 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2008 auch Fachanwalt für Strafrecht. Die rechtlichen Interessen meiner Mandanten aus den Bereichen des Straf- und Verkehrsrechts vertrete ich engagiert und nachhaltig. Hierbei geht der hohe Grad meiner Spezialisierung einher mit den wachsenden Anforderungen an eine zielführende Interessenswahrnehmung. Eine umgehende Bearbeitung der rechtlichen Belange Ratsuchender ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Aufgewachsen in einer Anwaltsfamilie und tief in der Region Walsrode verwurzelt, verbinde ich die traditionellen Werte anwaltlicher Sorgfalt und persönlicher Nähe mit den Anforderungen einer modernen, spezialisierten Rechtsberatung.

In meinem Referendariat prägte mich ein Satz meines Ausbilders:

„Herr Schade, Herr Schade, beschweren Sie
sich nicht über schlechte Gesetze…“
Vielen Dank an dieser Stelle.

Meine Qualifikation – Ihr entscheidender Vorteil.

Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 vertrete ich die Interessen meiner Mandanten mit Engagement, Fachwissen und der notwendigen Durchsetzungskraft. Mein Verständnis von anwaltlicher Tätigkeit ist geprägt von dem Anspruch, für jeden einzelnen Fall die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Der Mandant steht im Mittelpunkt – nicht als Akte, sondern als Mensch in einer herausfordernden Lebenslage, der einen verlässlichen und kompetenten Partner an seiner Seite braucht.

Seit über 25 Jahren habe ich das Glück, meine Berufung jeden Tag ausleben zu dürfen. Gelernt habe ich : „In der Ruhe liegt die Kraft.“ Ein Zitat von Konfuzius. Auch durch diese Weisheit habe ich verstanden, Entscheidungen mit dem Herzen zu treffen und habe im Jahr 2024 die Liebe meines Lebens geheiratet. In diesem Sinne: „Veni, Vidi, Vici“ (Ich kam, ich sah, ich siegte). Julius Cäsar

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Was bedeutet "Fachanwalt" für Sie?

Der Titel „Fachanwalt“ ist kein Werbeslogan, sondern ein offizielles Qualitätssiegel der Rechtsanwaltskammer. Er wird nur verliehen, wenn ein Anwalt nachweist, dass er über weit überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet verfügt. Die Voraussetzungen sind streng in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt:

  • Besondere theoretische Kenntnisse: Nachweis durch einen mindestens 120-stündigen Fachanwaltslehrgang mit mehreren bestandenen, mehrstündigen Abschlussklausuren.

  • Besondere praktische Erfahrung: Nachweis einer hohen Anzahl persönlich bearbeiteter Fälle. Für das Verkehrsrecht sind dies beispielsweise 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Für das Strafrecht sind es 60 Fälle aus verschiedenen Bereichen des Strafgesetzbuches.

  • Kontinuierliche Fortbildung: Jeder Fachanwalt ist gesetzlich verpflichtet, sich jährlich in seinem Fachgebiet fortzubilden, um den Titel behalten zu dürfen.

Diese doppelte Fachanwaltschaft stellt sicher, dass Sie von einem Experten beraten werden, der stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist.

Mitgliedschaften als Beleg für Engagement:

In der Region verwurzelt, der Zukunft verpflichtet.

Ich bin stolz darauf, die von meinem Vater, Rechtsanwalt und Notar a.D. Horst-G. Schade, begründete Kanzleitradition in Walsrode fortzuführen. Seine jahrzehntelange Arbeit als vertrauensvoller Berater in vielen Lebensbereichen hat das Ansehen der Kanzlei geprägt und ist für mich Ansporn und Verpflichtung zugleich. Mit der neuen, fokussierten Ausrichtung stelle ich sicher, dass der Name Schade auch in Zukunft für höchste anwaltliche Qualität in unserer Region steht.